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Betrug bei der Direktversicherung

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Am 4. Dez. 2010 erhielt ich per Post von dem mir unbekannten Absender "Arbeiter-Rentner-Treff" das hier gezeigte Schreiben. Da ich selber von diesem Betrug betroffen bin,  habe ich mich zur Veröffentlichung entschlossen, betone aber, dass ich für den redaktionellen Inhalt nicht verantwortlich bin.

 

Worum geht es hier? Viele Arbeitnehmer haben zur privaten Altersvorsorge, zu der der Staat ausdrücklich auffordert, eine Direktversicherung abgeschlossen. Damals galt, dass die Auszahlung eines Tages frei ist von Krankenkassenbeiträgen. Diese Zusage zog der Staat 2004 zurück. Seitdem ist der volle Krankenkassenbeitrag auf die Direktversicherung zu entrichten, die damit auf einen Schlag um ca. 16% an Wert verlor. Dieser nachträgliche Eingriff in bestehende Verträge ist ein Betrug an den Versicherten!

 

Selbst die Versicherten, die später die Verträge mit bereits versicherungspflichtigem Lohn privat weiterführten,  müssen nun ein zweites Mal Beiträge entrichten. Diese Bestimmung hat jedoch das Bundesverfassungsgericht kassiert, aber nur für die Versicherten, die selber bei der privaten Fortführung Versicherungsnehmer wurden und nicht versäumt haben, Einspruch einzulegen. Eine Ohrfeige für den Gesetzgeber.

 

Wenn es ums Abkassieren bei den Rentnern geht, kennen unsere Volksvertreter keine Skrupel!

 

Siehe auch  Externer Link Handwerksblatt

 

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